Corona - Praxisabläufe
In den letzten Wochen haben sich viele Veränderungen im Umgang mit Corona-Infektionen ergeben. Die Pandemie wurde für beendet erklärt. Die allgemeine Maskenpflicht ist entfallen. Corona-Testungen werden nicht mehr erstattet und müssen selbst veranlasst werden. Trotzdem ist das Virus nicht ausgerottet. Es gibt nach wie vor Corona-Infektionen und Post-Covid-Erkrankungen. Zum gegenseitigen Schutz halten wir eine Teilweise-Maskenpflicht in unserer Praxis für erforderlich. Es besteht daher in allen Wartezimmern eine Maskenpflicht (!). Patienten mit Infektsymptomen (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen oder Fieber) müssen in der gesamten Praxis eine Maske tragen (!). Bitte bringen sie bei Ihrem Praxisbesuch immer eine Maske mit (zumindest bei möglichem Wartezimmeraufenthalt).
In den nächsten Wochen werden wir aus Sicherheitsgründen weiterhin alle Infekte mit möglichen Corona-Symptomen separat im Untergeschoss in unserer Infektsprechstunde behandeln. Mögliche Corona-Symptome sind Halsschmerzen, Husten, Schnupfen, Geruchsstörungen, Gliederschmerzen und Fieber. Bitte vereinbaren Sie über Infekt-Kurztermin oder Kinderinfekt-Kurztermin eine kurzfristige Untersuchung in unserer Infektsprechstunde.
Covid-Abstriche werden seit 1. März nicht mehr vom Bund oder Land NRW bezahlt (keine Ausnahmen!). Nur in seltenen Fällen ist ein PCR-Labortest zu Lasten der Krankenkasse möglich. Durch diese Gegebenheiten wird das Erkennen einer Corona-Infektion sehr erschwert. Das bedeutet, dass zur Zeit jeder Atemwegsinfekt auch ein Corona-Infekt sein kann.
Nur durch Selbstteste oder in Praxen als Privatleistung durchgeführte Schnellteste oder POC-NAT-Teste kann man momentan seine Corona-Erkrankung diagnostizieren. Ein sehr zuverlässiger Corona-Test ist der POC-NAT-PCR-Schnelltest (Ergebnis nach 30 min.), der jedoch von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht mehr erstattet wird. Auf Wunsch können wir diesen Test unseren Patienten gegen eine Gebühr von 20 Euro anbieten. Privatversicherte bekommen diesen Test unverändert von ihrer Kasse erstattet.
Eine Quarantänezeit ist bei nachgewiesenem Coronainfekt nicht mehr vorgeschrieben. Wir empfehlen im Falle eines Covid-Infektes bei jedem unvermeidlichen Außenkontakt eine FFP-2-Maske aufzusetzen, um die Mitmenschen nicht zu gefährden.
Corona-Impfungen
Corona-Impfungen haben zusammen mit den zahlreichen Covid-Infektionen zu einem deutlichen Rückgang schwerer Krankheitsverläufe geführt. Seit einem Jahr sind nur noch wechselnde Varianten des Omikron-Covidvirus aktiv. Keiner weiß, wie die weitere Entwicklung verlaufen wird.
Wir empfehlen eine Omikron-Impfung für alle Personen, die in den letzten 6 Monaten keinen Covid-Infekt hatten oder bisher noch keine Omikron-Impfung erhalten haben. Impftermine sind online erhältlich über Omikron-Impftermine.
Ihr Praxisteam im RdM
Hausärztliche Gemeinschaftspraxis
und Diabetes Schwerpunktpraxis
im Rathaus der Medizin
Wittener Str. 4, 58456 Witten-Herbede
Hausarztrezeption
Tel.: 02302 - 973 600 / Fax: 02302 - 973 6020
Kinderarztrezeption
Tel. 02302 - 973 6015
Sprechzeiten - Hausärztliche Praxis
(durchgehend)
Mo, Di, Do | 7 - 19 Uhr |
Mi | 7 - 13 Uhr |
Fr | 7 - 17:30 Uhr |
Sa | 8 - 9:30 Uhr (Notfallsprechstunde) |
Termine Diabetes Schwerpunktpraxis nach Vereinbarung
Telefonerreichbarkeit
Mo, Di, Do, Fr | 7 - 12 Uhr & 15 - 17 Uhr |
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Sa | keine Telefonerreichbarkeit |
Sprechzeiten - Kinderärztliche Praxis
Mo | 8 - 16 Uhr |
Di & Do | 8 - 13 Uhr & 15 - 18 Uhr |
Mi & Fr | 8 - 13 Uhr |
Service
Lageplan: Erdgeschoss / Obergeschoss
Anfahrt
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